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MUTTER GOTTES
Besser aber ist es, dies während des Lebens durch freiwillige Strafen zu tun, damit daraus Belohnung für die Tugend erwachse. - Zudem ergibt sich, wenn wir im geheimnisvollen Leibe Christi, welcher die Kirche Ist, alle wie Glieder zusammenwachsen und lebensfrisch sind, nach Pauli Versicherung diese Folgerung, daß, gleichwie ein Glied sich über etwas freut, alle anderen sich mitfreuen, ebenso bei der Trauer einen die anderen mittrauern, d. h. den christlichen Brüdern , welche an Seele und Leib krank sind, sollen die Brüder von selbst zu Hilfe kommen und, soviel in ihren Kräften steht, Heilung angedeihen lassen: "Für einander sollen die Glieder sorgen. Und Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit; oder wenn ein Glied verherrlicht wird, freuen sich alle Glieder mit. Ihr aber seid der Leib Christi und Glieder am Gliede." [15] In diesem Ideal der Liebe aber, daß jemand im Anschluß an das Beispiel Christi, der sein Leben, um die Sünden von uns allen zu tilgen, in unermesslicher Liebe dahingegeben hat, die Abbüßung der Vergehen anderer übernimmt, darin erst besteht jenes große Band der Vollkommenheit, durch welches die Gläubigen unter sich und mit den Himmelsbürgern und somit aufs engste mit Gott verbunden werden. - Mit einem Worte, die Übung und eifrige Betätigung der Buße ist so mannigfacher Art und erstreckt sich auf ein so weites Gebiet, daß ein jeder, wenn er nur frommen Sinn und eifrigen Willen hat, häufig Gelegenheit findet, sie ohne Anstrengung zu üben.
12 Übrigens, Ehrwürdige Brüder, versprechen Wir Uns gemäß Eurer vorzüglichen und ausgezeichneten Verehrung zu der heiligsten Gottesmutter, sodann auch gemäß Euerer Liebe und klugen Sorgfalt für die christliche Herde, mit Euerer Bemühung den allerbesten Erfolg von Unserer Ermunterung und Ermahnung. Ja, das Herz frohlockt schon jetzt, jene Früchte, welche schon öfter die glänzend bekundete Andacht der Katholiken zu Maria hervorgebracht hat, in erfreulichster und üppigster Fülle im voraus zu pflücken. Auf Euren Ruf also, auf Eure Aufforderung und nach Eurem Vorbilde mögen sich die Gläubigen, besonders in diesem nächsten Monat, um die Festaltäre der erhabenen Königin und gütigsten Mutter in Strömen scharen und ihr mit der höchst angenehmen Rosenkranzandacht nach Kindesart geheimnisvolle Kränze winden und darbieten, während Unsererseits die von Uns selbst früher hierüber erlassenen Anordnungen und bewilligten Gnaden des heiligen Ablasses unversehrt gültig bleiben [16].
13 Wie herrlich und wertvoll wird es sein, wenn in Städten, Dörfern, Höfen, zu Wasser und zu Land, soweit der katholische Erdkreis reicht, viele hunderttausend fromme Seelen in vereintem Lobpreise und in verbündeten Gebeten einmütig und einstimmig zu jeder Stunde Maria begrüßen, Maria anflehen, durch Maria alles hoffen! Von ihr sollen alle mit Vertrauen zu erbitten suchen, daß durch die Erbarmung ihres Sohnes die verirrten Völker zu den christlichen Einrichtungen und Vorschriften zurückkehren, auf welchem die Grundlage des öffentlichen Wohles beruht; denn daraus erblüht die Fülle des ersehnten Friedens und der wahren Glückseligkeit. Von ihr sollen sie umso angelegentlicher zu erbitten suchen, daß die Kirche, unsere Mutter, was allen Guten höchst erwünscht sein muß, die gebührende Freiheit erlange und ruhig genieße. Diese gebraucht sie zu keinem andern Zwecke, als die höchsten Interessen der Menschen zu fördern; denn von ihr haben die einzelnen Personen und Staaten niemals Nachteile, wohl aber zu jeder Zeit sehr viele und große Wohltaten erfahren.
14 Nun möge Euch, Ehrwürdige Brüder, Gott auf die Fürbitte der Königin des hl. Rosenkranzes die Gaben der himmlischen Güter verleihen, damit Euch dadurch zur gewissenhaften Erfüllung der Pflichten des Hirtenamtes von Tag zu Tag größere Hilfe und Kraft zu Gebote stehe. Ein gutes Wahrzeichen und Unterpfand hierfür sei der Apostolische Segen, den Wir Euch selbst, dem Klerus und jedem einzelnen der Eurer Sorge anvertrauten Völker in aller Liebe erteilen.
Gegeben zu Rom bei St. Peter, den 22. September des Jahres 1891,
dem vierzehnten Unseres Pontifikates.
LEO PP. XIII.
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