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LEHREN DER MODERNISTEN TEIL 8

THEMEN

Daher gibt es in der katholischen Kirche eine dreifache Autorität: Die disziplinäre, die dogmatische und die kultische. Das Wesen dieser Autorität ergibt sich aus ihrem Ursprung. Aus ihrem Wesen bestimmen sich Rechte und Pflichten. Zu früheren Zeiten herrschte der Irrtum, daß die Autorität von außen, und zwar direkt von Gott, in die Kirche eingeführt wurde. Deshalb konnte man sie auch für autokratisch halten. Diese Ansicht ist nun überwunden. Wie die Kirche aus dem Kollektivbewußtsein hervorgeht, geht auch die Autorität vital aus der Kirche hervor. Sowohl die Autorität, als auch die Kirche entspringen also aus dem religiösen Bewußtsein und müssen sich deshalb demselben unterordnen. Entzieht sie sich ihm, wird sie zur Tyrannei. Wir leben jedoch in einer Zeit, in der das Freiheitsgefühl seinen Höhepunkt erreicht hat. Im Staatswesen hat das öffentliche Bewußtsein das Volksregiment eingeführt. Das Bewußtsein und das Leben sind im Menschen einheitlich. Wenn also kein Krieg im innersten menschlichen Bewußtsein entzündet und geschürt werden soll, muß die kirchliche Autorität demokratische Formen annehmen. Dies muß um so mehr geschehen, da sonst ihr Untergang besiegelt ist. Es wäre ein Wahnsinn, wenn man bei der heutigen Entwicklung des Freiheitssinnes an reaktionäre Maßnahmen denken würde. Ein gewaltsames Zurückdrängen und Einengen würde zu einer Explosion führen, welche die Kirche und die Religion vernichtet. Die Modernisten erwägen das wohl. Darum richtet sich ihr Streben danach, Mittel und Wege zu finden, um die kirchliche Autorität mit der Freiheit der Gläubigen auszusöhnen.
24. Nicht nur im eigenen Haus sind Elemente vorhanden, mit denen sich die Kirche friedlich vertragen muß, sondern diese existieren auch außerhalb. Die Kirche ist nicht alleine auf der Welt. Es existieren noch andere Gemeinschaften, mit denen sie Beziehungen und Verkehr nicht vermeiden kann. Daher sind auch die Rechte und Pflichten der Kirche gegenüber den weltlichen Gemeinschaften zu bestimmen, und zwar aus dem Wesen der Kirche selbst, natürlich wie es uns die Modernisten definieren. Dabei werden die gleichen Regeln angewendet, welche uns bereits bei der Behandlung von Glauben und Wissen begegnet sind. Wenn es sich dort um den Gegenstand handelt, geht es nun um den Zweck. Wie wir an dortiger Stelle den Glauben und das Wissen auf Grund ihres Gegenstandes trennen mußten, sind auch Staat und Kirche durch den eigentümlichen Zweck getrennt, den sie verfolgen, und zwar den weltlichen und den geistlichen. Zu früherer Zeit durfte man das Weltliche dem Geistlichen unterordnen. Man konnte von gemischten Fragen reden, an denen die Kirche als Herrin und Königin beteiligt war. Man war der Ansicht, daß die Kirche von Gott, dem Urheber der übernatürlichen Ordnung, unmittelbar gegründet ist. Davon wollen allerdings Philosophie und Geschichte nichts mehr wissen. Trennung von Kirche und Staat, Scheidung zwischen Katholik und Staatsbürger - diese Vorgehensweise ist notwendig geworden. Da jeder Katholik zugleich Staatsbürger ist, hat er das Recht und die Pflicht, nach bestem Wissen das Wohl des Staates zu erstreben, ohne Rücksicht auf die kirchliche Autorität und ihre Wünsche, Räte und Vorschriften, sogar ohne Rücksicht auf ihre Mahnungen. Diesem Mißbrauch der kirchlichen Gewalt sollte man sich mit aller Entschiedenheit widersetzen, wenn sie dem Bürger unter irgendeinem Vorwand sein Verhalten vorschreiben will. Die Quelle aller dieser Aufstellungen, Ehrwürde Brüder, ist die Lehre, welche Unser Vorgänger, Papst Pius VI., in der apostolischen Konstitution "Auctorem fidei" bereits feierlich verurteilt hat. Prop. 2. Der Satz: Die Autorität ist der Kirche von Gott gegeben, um sie den Hirten mitzuteilen, die ihre Diener für das Heil der Seelen sind, so verstanden, als ob die Autorität des kirchlichen Amtes und der kirchlichen Regierung von der Gemeinschaft der Gläubigen auf die Hirten übertragen wird, ist häretisch." Prop. 3. Ferner der Satz: Der römische Papst ist das ministerielle Haupt, in dem Sinn verstanden, als ob der römische Papst nicht von Christus in der Person des hl. Petrus die Amtsgewalt erhalten hat, sondern von der Kirche, die er als Nachfolger Petri, als wahrer Statthalter Christi und Haupt der ganzen Kirche in der ganzen Kirche besitzt, ist häretisch. Rundschreiben vom 8. September 1907.
25. Die modernistische Schule begnügt sich nicht nur damit, Kirche und Staat zu trennen. Der Glaube steht nach seinen phänomenalen Elementen unter der Wissenschaft. In der gleichen Weise muß nach ihr in weltlichen Dingen die Kirche unter dem Staat stehen. Vielleicht wird dies noch nicht offen ausgedrückt, jedoch gibt es an dem Schluß kein Vorbeikommen. Hat in den weltlichen Dingen der Staat alleine zu bestimmen, so müssen - falls der Gläubige mit der inneren Betätigung seiner Religion nicht zufrieden ist und damit auch nach außen hervortreten will, zum Beispiel bei der Spendung und beim Empfang der Sakramente - diese Akte notwendigerweise unter die Staatsgewalt fallen. Wo bleibt in diesem Fall die kirchliche Autorität? Sie vermag sich nur durch äußere Akte zu betätigen und ist damit in ihrer ganzen Ausdehnung dem Staat unterstellt. Unter dem Eindruck dieser Logik wollen daher auch manche liberale Protestanten jeden äußeren Kult und auch jeden äußeren religiösen Verband abgeschafft wissen. Nach ihrer Aussage versuchen sie die individuelle Religion einzuführen. Wenn die Modernisten noch nicht offen so weit gehen, verlangen sie dennoch von der Kirche, daß sie sich freiwillig ihren Bestrebungen annähert und sich den bürgerlichen Formen anpaßt. Das genügt über die Disziplinargewalt.
Schlimmer und gefährlicher sind jedoch die Ansichten über die dogmatische Gewalt oder Lehrgewalt. Über das Lehramt der Kirche liest man folgende Erörterungen: Eine religiöse Gemeinschaft kann unmöglich zu einer rechten Einheit gelangen, wenn das Bewußtsein der Mitglieder und die dazu angewendete Formel nicht einheitlich sind. Diese doppelte Einheit erfordert jedoch einen gewissen Gemeingeist, um die Formel zu finden und zu prägen, welche dem Gemeinbewußtsein am besten entspricht. Diese Gemeinschaft muß eine ausreichende Autorität besitzen, um die Gemeinschaft auf seine Formel zu verpflichten. Die Vereinigung, oder besser ausgedrückt, die "Verschmelzung" dieses Geistes, welcher die Formel findet, und die Macht, diese vorzuschreiben, bezeichnen die Modernisten als das Wesen des kirchlichen Lehramtes.
Das Lehramt wächst demnach schließlich aus dem Bewußtsein eines jeden einzelnen und hat auch seine offizielle Stellung zu Nutz und Frommen des Bewußtseins der einzelnen erhalten. Darum ist es notwendigerweise vom Bewußtsein der einzelnen abhängig und auf gemeinverständliche Formeln angewiesen. Es wäre also ein reiner Mißbrauch der anvertrauten Gewalt, die als Hilfe gedacht ist, wenn das Bewußtsein der einzelnen gehindert werden sollte, die Anregungen, welche sie verspüren, frei auszusprechen, oder wenn die Kritik daran gehindert werden sollte, das Dogma den notwendigen Entwicklungen entgegenzuführen. Auch in der Anwendung der Gewalt sind Schonung und Mäßigung nötig. Ein Buch, ohne Wissen des Verfassers zu zensieren und zu verbieten sowie keine Erklärungen anzuhören und sich auf keine Diskussion einzulassen, schmeckt gewiß stark nach Tyrannei. Auch hier muß ein Mittelweg gefunden werden, um die Rechte der Autorität und der Freiheit zu wahren. Bis dahin muß der Katholik zwar öffentlich gegenüber der Autorität seine größte Achtung bezeigen, soll aber deshalb nicht aufhören, seinem eigenen Genius zu folgen. Im allgemeinen wird von der Kirche gefordert, auf jeglichen äußeren Prunk, der als zu großartig ins Auge fällt, zu verzichten, da sich die Aufgabe der Kirchengewalt nur auf das Geistliche bezieht. Dabei wird natürlich vergessen, daß es die Religion zwar mit der Seele zu tun hat, sich jedoch nicht alleine auf die Seele beschränken läßt, und daß die Ehre, welche man der Autorität erweist, auf Christus zurückfällt, der sie eingesetzt hat.
26. Ehrwürdige Brüder, damit wir nun die ganze Materie über den Glauben und alles, was aus diesem hervorgeht, abschließen können, müssen wir noch die Darlegungen der Lehren der Modernisten über diese beiden Fragenkomplexe betrachten. Dabei gilt der allgemeine Grundsatz: In einer Religion, die lebt, ist alles veränderlich - darum muß es sich ändern. So kommen sie also auf die Entwicklung, sozusagen die Quintessenz ihrer ganzen Lehre. Dogma, Kirche, religiöser Kult, Bücher, die wir als heilige verehren, sogar der Glaube selbst, müssen - wenn wir sie nicht alle für abgestorben erklären wollen - unter den Gesetzen der Entwicklung stehen. Das ist überhaupt nicht verwunderlich, wenn man im Auge behält, was die Modernisten über diese Punkte im einzelnen lehren. Durch die Aufstellung des Gesetzes der Entwicklung haben sie sich selbst bereits ihrem Wesen nach als Modernisten gekennzeichnet. Sprechen wir zuerst vom Glauben. Nach ihren Ansichten war die Urform des Glaubens roh und bei allen Menschen gleich, da er aus der Natur und dem Leben des Menschen selbst hervorging. Die vitale Entwicklung brachte den Fortschritt, selbstverständlich nicht dadurch, daß neue Formen von außen hinzugetreten sind, sondern indem das religiöse Gefühl immer mehr zum Bewußtsein durchdrang. Der Fortschritt selbst vollzog sich in zweifacher Weise: Negativ - durch Ausscheidung aller äußeren Elemente, die etwas aus der Familie oder aus dem Stamm herzurühren vermögen. Positiv - durch die steigende intellektuelle und moralische Kultur des Menschen, die einen volleren und klareren Gottesbegriff und somit ein reineres religiöses Gefühl bringt.


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