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THEMEN
Die Druckerlaubnis wird ebenfalls vom Magister Sacri Palatii und ebenso vom Kardinalvikar oder dem stellvertretenden Bischof erteilt. Wie bereits erwähnt steht dem die Approbationsformel des Zensors mit seiner Namensunterschrift voran. Nur in außerordentlichen und äußerst seltenen Fällen darf nach dem Urteil des Bischofs die Erwähnung des Zensors unterbleiben. Der Verfasser darf niemals den Namen seines Zensors erfahren, bevor dieser ein günstiges Urteil abgegeben hat, damit der Zensor während der Revision nicht belästigt, oder, falls er die Veröffentlichung nicht gestattet, belangt wird. Zensoren sollen niemals aus religiösen Orden genommen werden, ohne vorher im geheimen den Provinzial- oder Generaloberen in Rom zu befragen. Dieser muß auf Amt und Gewissen sein Zeugnis über Tugend, Wissen und Reinheit der Lehre des Kandidaten ablegen. Die Ordensoberen mahnen Wir an die ernste Pflicht, niemals etwas von ihren Untergebenen im Druck erscheinen zu lassen, ohne daß vorher von ihnen und vom Bischof die Erlaubnis eingeholt worden ist. Schließlich bestimmen und erklären Wir, daß der Titel Zensor, den jemand führt, keine weitere Bedeutung hat, und daß derselbe nie zur Bestätigung der Privatansichten des Betreffenden angeführt werden kann.
53. Nach diesen allgemeinen Bestimmungen schärfen Wir namentlich die gewissenhafte Beobachtung dessen ein, was in Art. 42 der Konstitution Officiorum mit folgenden Worten ausgesagt wird: Weltgeistlichen ist es verboten, ohne vorherige Erlaubnis ihres Ordinariats, die Redaktion von Zeitungen oder Zeitschriften zu übernehmen. Wenn jemand eine solche Erlaubnis mißbraucht, soll sie ihm nach vorhergegangener Verwarnung entzogen werden. Bei Priestern, die nach dem landläufigen Ausdruck Korrespondenten oder Mitarbeiter sind, kommt es häufiger vor, daß diese in Zeitungen oder Zeitschriften modernistisch angehauchte Artikel veröffentlichen. Die Bischöfe sollen bei diesen darauf achten, daß sie sich im Falle eines Mißgriffs nichts vergeben und die Betreffenden mahnen oder ihnen das Schreiben untersagen. Die gleiche eindringliche Mahnung richten Wir an die Ordensoberen. Wenn sie es zu leicht nehmen, haben die Bischöfe im Auftrag des Papstes einzuschreiten. Zeitungen und Zeitschriften, welche von Katholiken veröffentlicht werden, sollen, soweit möglich, ihren bestimmten Zensor erhalten. Dieser hat die einzelnen Blätter oder Hefte nach ihrem Erscheinen zu gegebener Zeit durchzulesen. Wenn sich darin gefährliche Äußerungen finden, ist es ihre Aufgabe, eine baldmögliche Richtigstellung zu fordern. Dieselbe Vollmacht haben die Bischöfe, auch wenn der Zensor allenfalls einverstanden gewesen sein sollte.
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54. Kongresse und öffentliche Versammlungen wurden bereits oben als Gelegenheiten erwähnt, bei denen die Modernisten versuchen, ihre Ansichten frei zu vertreten und zu verbreiten. Die Bischöfe dürfen in Zukunft Priesterversammlungen nur äußerst selten dulden. Erlauben sie dieselben, soll dies nur unter der Bedingung geschehen, daß nichts verhandelt wird, was vor die Bischöfe und den Apostolischen Stuhl gehört.
Es dürfen keine Anträge und Gesuche gestellt werden, die eine Usurpation kirchlicher Autorität bedeuten. Alles, was nach Modernismus, Presbyterianismus oder Laizismus aussieht, muß von der Diskussion ausgeschlossen werden. Für solche Versammlungen ist nur im einzelnen Fall, für eine passende Zeit und in schriftlicher Form die Erlaubnis zu gewähren. Geistliche aus einer anderen Diözese dürfen nur dann beiwohnen, wenn sie ein Empfehlungsschreiben des Bischofs vorweisen können. Alle Priester aber mögen die ernste Mahnung Leos XIII. wohl im Gedächtnis behalten: Die Autorität ihrer Bischöfe soll den Priestern heilig sein. Sie sollen überzeugt sein, daß das priesterliche Amt nur dann, wenn es unter der Leitung der Bischöfe ausgeübt wird, heilig, nutzbringend und ehrenvoll ist23.
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55. Doch was nützen alle Unsere Vorschriften und Verordnungen, ehrwürdige Brüder, wenn sie nicht pünktlich und treu ausgeführt werden? Damit Unseren Wünschen ein glücklicher Erfolg entspricht, haben Wir beschlossen, was die Bischöfe von Umbrien24 vor Jahren für ihre Diözesen weise angeordnet haben, auf alle Diözesen auszudehnen: Um die bereits verbreiteten Irrtümer auszurotten, und um zu verhüten, daß sie weitere Verbreitung finden, oder daß gottlose Lehrer die schlimmen Folgen, die aus deren Verbreitung entsprungen sind, weiter aufrechterhalten, so beschließt diese heilige Versammlung nach dem Vorbild des hl. Karl Borromäus, daß in jeder Diözese aus bewährten Mitgliedern des Welt- und Ordensklerus ein Rat eingesetzt wird. Dieser soll darüber wachen, ob und mit welchen Mitteln die neuen Irrtümer weiterschleichen oder verbreitet werden. Sie werden den Bischof davon in Kenntnis setzen, damit nach gemeinsamer Überlegung Maßnahmen ergriffen werden, um das Übel gleich im Keim zu ersticken. Ansonsten würde das Verderben der Seelen immer weiter um sich greifen, oder - was noch schlimmer wäre - von Tag zu Tag wachsen und sich festigen. Daher beschließen Wir, daß ein solcher Rat, den Wir die Aufsichtsbehörde nennen, so bald als möglich in jeder Diözese eingerichtet wird. Die Mitglieder dieser Aufsichtsbehörde werden etwa in der Weise bestimmt, wie Wir es oben für die Zensoren angeordnet haben. In jedem zweiten Monat sollen sie an einem festgelegten Tag beim Bischof zusammenkommen. Über ihre Verhandlungen und Beschlüsse sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Von Amtswegen unterliegen ihnen folgende Obliegenheiten: Nach Anzeichen und Spuren des Modernismus sowohl in Büchern, als auch in Lehrvorträgen eifrig zu forschen. Zum Schutz des Klerus und der Jugend ist ihnen verordnet, mit Klugheit, dennoch schnell handelnd und tatkräftig ihre Verordnungen zu treffen. Neuerungen in der Terminologie sollen von ihnen nicht zugelassen werden. Sie sollen sich an die Mahnung Leos XIII. erinnern25: An Schriften von Katholiken kann nicht gebilligt werden, wenn sie eine Redeweise gebrauchen, die durch ihre verkehrte Neuerungssucht den Anschein erweckt, als würde man sich über die Frömmigkeit der Gläubigen lustig machen.
Die von einer Neuordnung des christlichen Lebens sprechen, von neuen Gesetzen der Kirche, neuen Bedürfnissen des modernen Menschen, einem neuen sozialen Beruf des Klerus, einer neuen christlichen Zivilisation und dergleichen dürfen sie Derartiges weder in Büchern noch in Vorlesungen dulden. Bücher, die fromme Lokalüberlieferungen oder heilige Reliquien enthalten, sollen sie nicht übersehen. Sie können nicht zugeben, daß solche Fragen in Zeitungen oder Zeitschriften, welche der Erbauung dienen, behandelt werden, vielleicht sogar mit Ausdrücken versehen sind, die von Spott und Verachtung zeugen, oder mit kategorischer Sicherheit, besonders wenn, wie meistens, nur Wahrscheinlichkeiten oder Vorurteile zugrunde liegen.
56. Bezüglich der heiligen Reliquien halte man sich an folgende Vorgehensweise: Wenn die Bischöfe, die dafür alleine zuständig sind, sicher wissen, daß eine Reliquie unecht ist, ist es ihre Aufgabe, dieselbe der Verehrung der Gläubigen zu entziehen. Sollten Zeugnisse einer Reliquie vielleicht bei bürgerlichen Wirren oder durch einen sonstigen Zufall verloren gegangen sein, darf sie nicht öffentlich ausgestellt werden, bevor sie vom Bischof in aller Form verifiziert ist. Ein Präskriptionsbeweis oder eine begründete Präsumption soll nur dann Gültigkeit haben, wenn ein hohes Alter der Verehrung für sie spricht. So will es das Dekret der heiligen Kongregation für Ablässe und Reliquien vom Jahre 1896: Die alten Reliquien sind bei ihrer bisherigen Verehrung so zu belassen, es sei denn, daß in einem besonderen Fall sichere Beweise für ihre Fälschung oder ihre Unechtheit vorhanden sind. Stehen jedoch fromme Überlieferungen zur Beurteilung an, so ist zu beachten: Die Kirche ist in diesem Stück sehr vorsichtig. Nur mit großem Bedacht und unter Anführung der von Urban VIII. vorgeschriebenen Erklärung sind solche Überlieferungen und Schriften zu behandeln. Auch wenn dies in ausreichender Weise geschehen ist, tritt sie doch nicht für die Wahrheit der Tatsache ein, sondern erlaubt nur, daran zu glauben, wo menschliche Beweise für die Glaubwürdigkeit sprechen. Vor dreißig Jahren hat die heilige Ritenkongregation darüber bestimmt26: Solche Erscheinungen und Offenbarungen sind vom Apostolischen Stuhl weder bestätigt noch verurteilt, sondern es wurde nur erlaubt, sie mit menschlichem Glauben nach der Überlieferung fromm anzunehmen, welche für sie sprechen und die durch entsprechende Zeugnisse und Monumente bekräftigt werden. Wer daran festhält, braucht nichts zu fürchten. Die Verehrung einer Erscheinung hat, sofern sie auf die Tatsache selbst zurückgeht und relativ ist, immer die Bedingung zur Voraussetzung, daß die Tatsache wahr ist. Soweit sie jedoch absolut ist, beruht sie stets auf der Wahrheit, denn als solche richtet sie sich an die Person der Heiligen selbst, die man verehrt. Dasselbe ist von den Reliquien zu sagen. Schließlich empfehlen wir noch der Aufsichtsbehörde, daß sie auf soziale Veranstaltungen und ebenso auf Schriften über die soziale Frage stets wachsam ihr Augenmerk lenkt, damit sich kein Modernismus dahinter verstecken kann, und die päpstlichen Vorschriften dabei beachtet werden.
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57. Damit diese Unsere Verordnungen nicht in Vergessenheit geraten, wollen und verfügen Wir, daß die Bischöfe der einzelnen Diözesen ein Jahr nach Veröffentlichung des gegenwärtigen Schreibens, und später alle drei Jahre, dem Apostolischen Stuhl gewissenhaft und unter Eid Bericht über die in diesem Rundschreiben getroffenen Anordnungen erstatten, ferner über die Lehren, die beim Klerus Eingang gefunden haben, besonders in den Seminarien und sonstigen katholischen Instituten, auch in denen, die nicht der Leitung des Ordinariats unterstehen. Die gleichen Vorschriften erhalten von Uns die Generaloberen der religiösen Orden zur Weitergabe an ihre Untergebenen.
58. Dies glauben Wir, ehrwürdige Brüder, Euch zum Heil aller Gläubigen schreiben zu müssen. Die Feinde der Kirche werden es gewiß benutzen, um die alten Verleumdungen wieder aufleben zu lassen, daß Wir Gegner des Fortschritts, der Bildung und Zivilisation sind. Um diesen Anklagen, gegen welche die Geschichte der christlichen Religion einen fortlaufenden Gegenbeweis darstellt, eine neue Antwort entgegenzuhalten, ist es Unsere Absicht, mit allen Mitteln ein eigenes Institut zu fördern, an welchem Mitglieder aller Katholiken von wissenschaftlichem Ruf am Fortschritt jeder Art von wissenschaftlichen und gelehrten Studien arbeiten sollen, im Licht der katholischen Wahrheit und unter ihrer Führung. Gebe Gott, daß Wir diesen Platz glücklich durchführen können. Mögen alle, die mit der Kirche Christi in aufrichtiger Liebe verbunden sind, dazu ihren Teil beitragen! Doch davon berichten Wir ein anderes Mal. Unterdessen erflehen Wir für Euch, ehrwürdige Brüder, auf deren Tatkraft und Eifer Wir voll vertrauen, inständig die Fülle des Lichtes, damit Ihr angesichts der großen Gefahr, welche von allen Seiten den Seelen durch die überall herumschleichenden Irrtümer droht, den richtigen Weg erkennt, und mit aller Kraft und Festigkeit Eure Pflicht erfüllt. Möge Jesus Christus, der Urheber und Vollender unseres Glaubens, Euch mit seiner Macht zur Seite stehen. Möge Euch die unbefleckte Jungfrau, die Vernichterin aller Häresien, mit ihrer Fürbitte und ihrer Hilfe beistehen.
Als Unterpfand Unserer Liebe und des göttlichen Trostes in Widerwärtigkeiten verleihen Wir Euch, Eurem Klerus und Eurem Volk von ganzem Herzen den Apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom bei Sankt Peter am 8. September des Jahres 1907,
im fünften Jahr Unseres Pontifikats.
Papst Pius X.
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